Immobilien kaufen an der Costa del Sol 2026

Alles über Preise, Steuern, Hypotheken, Risiken und Gebiete

Immobilien an der Costa del Sol 2026 zu kaufen bleibt äußerst attraktiv für deutschsprachige Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Stabilisierte Zinsen, eine starke internationale Nachfrage und ein begrenztes Angebot machen den Markt sowohl für Dauerwohnsitz als auch für Investitionen interessant. Der Immobilienmarkt 2026 verspricht viele attraktive Angebote.

Inhaltsverzeichnis

Marktlage 2026 – Ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Kaufen?

Wir beobachten einen anhaltend starken und stabilen Immobilienmarkt im Jahr 2026, mit weiter steigenden Preisen – wenn auch auf etwas moderaterem Niveau als in den Vorjahren. Die stärksten Preissteigerungen verzeichnen weiterhin Orte und Städte entlang der Costa del Sol und Costa Blanca sowie die Metropolen Madrid, Barcelona und Valencia. Als erfahrene Immobilienexperten an der Costa del Sol haben wir einen tiefen Einblick in das, was 2026 bieten wird.

Die Prognose für 2026 zeigt einen Anstieg von ca. 5–9 % in ganz Spanien, wobei regionale Unterschiede bestehen. Die Nachfrage nach Immobilien in Spanien – insbesondere an der Costa del Sol – bleibt sehr hoch. Deutschland gehört aktuell zu den Ländern mit der stärksten Nachfrage nach spanischen Immobilien, gemeinsam mit Großbritannien, Marokko und den Niederlanden. Für deutschsprachige Käufer aus der DACH-Region bieten sich derzeit besonders gute Einstiegsmöglichkeiten.

Die Zinsen haben sich 2026 weiter stabilisiert. Sollte die US-Notenbank Federal Reserve die Leitzinsen weiter senken, wird Europa voraussichtlich folgen. Dies dürfte die Immobilienmärkte in mehreren Ländern beleben und die Nachfrage nach Wohnimmobilien an der Costa del Sol weiter steigern.

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Schritt für Schritt: So läuft ein Immobilienkauf ab

1

Erstkontakt

Wenn man mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu kaufen, beginnt man in der Regel damit, auf verschiedenen Immobilienportalen zu suchen und findet dabei bald ein Maklerbüro, das einem vertrauenswürdig erscheint. Der erste Schritt auf dieser Reise ist die Erstkontaktaufnahme mit diesem Büro. Meist beginnt die Kommunikation per E-Mail, wobei der Makler oft ein Telefongespräch vorschlägt. So lernen sich Makler und Kunde kennen, der Makler versteht die Wünsche des Käufers und kann gezielt passende Immobilien empfehlen, die dann per E-Mail kommuniziert werden.

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Besichtigung und Preisverhandlung

Hat der Käufer einige passende Immobilien ausgewählt, werden Besichtigungstermine vereinbart. Man reist nach Spanien, und der Makler organisiert die Besichtigungen – in der Regel zusammen mit dem Käufer. Nach den Besichtigungen entscheidet man sich für die bevorzugte Immobilie und bespricht mit dem Makler ein geeignetes Angebot. Üblicherweise liegt das erste Angebot etwas unter dem Angebotspreis. Ein Bieterwettbewerb mit anderen Interessenten ist selten, kommt aber vor. Einigt man sich mit dem Verkäufer auf Preis, Übergabedatum, Inventar und eventuelle Vorbehalte, wird ein Reservierungsvertrag abgeschlossen.

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Reservierungsvertrag (Contrato de Reserva)

Dieser einfache Vertrag legt den Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen, das voraussichtliche Datum der Eigentumsübertragung sowie enthaltenes Mobiliar fest und gibt an, ob ein Darlehen aufgenommen wird. In der Regel wird eine Reservierungsanzahlung von ca. 6.000 Euro geleistet. Bei Immobilien über 1 Million Euro ist die Anzahlung üblicherweise etwas höher.

Der Reservierungsvertrag wird entweder im Büro des Maklers unterzeichnet oder per E-Post an den Käufer zur Unterschrift zugesandt. Der Käufer unterschreibt zuerst, danach der Verkäufer.

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Rechtliche Prüfung und Due Diligence

Beim Immobilienkauf in Spanien ist es unbedingt empfehlenswert, einen Anwalt mit der rechtlichen Prüfung der Immobilie zu beauftragen. Dies ist nicht mit einer technischen Begutachtung zu verwechseln. Der Anwalt nimmt Erstkontakt mit dem rechtlichen Vertreter des Verkäufers auf und sammelt alle relevanten Unterlagen zur Immobilie. Dazu gehört die Überprüfung aller Genehmigungen und Lizenzen sowie die Sicherstellung, dass keine ausstehenden Schulden, Hypotheken, Gemeinschaftsgebühren, Mieter oder unbezahlte Steuern mit der Immobilie verbunden sind. Der Anwalt beantragt außerdem die NIE-Nummer (spanische Steuernummer) und eröffnet ein spanisches Bankkonto – beides unerlässlich für den Kauf und den Alltag in Spanien.

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Privater Kaufvorvertrag (Contrato privado)

Sobald alle rechtlichen Prüfungen abgeschlossen sind und alles bestätigt wurde, unterzeichnen Käufer und Verkäufer den privaten Kaufvertrag. Der Anwalt des Käufers benötigt in der Regel etwa 2 Wochen für die erforderliche rechtliche Due-Diligence-Prüfung. Der Kaufvertrag enthält eine rechtliche Beschreibung der Immobilie, Personalien beider Parteien, den Kaufpreis, den Zahlungsplan und das voraussichtliche Datum der Eigentumsübertragung. Auch individuelle Vereinbarungen und Vorbehalte werden hier festgehalten. In dieser Phase zahlt der Käufer üblicherweise 10 % des Gesamtkaufpreises.

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Eigentumsübertragung (Escritura)

Der letzte Schritt des Immobilienkaufs findet beim Notar statt, der vom Anwalt des Käufers in Absprache mit dem Anwalt des Verkäufers ausgewählt wird. Käufer und Verkäufer – persönlich oder durch bevollmächtigte Anwälte vertreten – unterzeichnen die Eigentumsübertragungsurkunde (Escritura). Bei Sprachschwierigkeiten steht der Anwalt oder ein Übersetzer zur Seite. Der verbleibende Kaufbetrag wird bezahlt und die Schlüssel übergeben.

Ab diesem Moment ist der Käufer der neue rechtliche Eigentümer der Immobilie.

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Eintragung ins Grundbuch

Nach der Unterzeichnung der Urkunde wird diese beim Grundbuchamt auf den Namen des Käufers eingetragen. Der Anwalt stellt sicher, dass alle Steuern, Übertragungsgebühren und Anwaltskosten bezahlt werden und dass Stromverträge, Gemeinschaftsgebühren sowie immobilienbezogene Steuern auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

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Genießen

Als neuer Eigentümer einer Immobilie in Spanien ist es nun Zeit, einzurichten, vielleicht zu renovieren und vor allem das neue Land in vollen Zügen zu genießen. Spanien unterscheidet sich von Zuhause – aber mit einem Lächeln und einigen Spanischkenntnissen kommt man sehr weit.

Warum braucht man einen Notar in Spanien? Reicht ein Anwalt nicht aus?

Dies ist eine berechtigte Frage, die sich viele stellen. In Deutschland übernimmt der Notar traditionell bereits eine wichtige Rolle, aber in Spanien gibt es klare gesetzliche Anforderungen. Der Notar ist beim spanischen Immobilienkauf Pflicht – aber was genau macht er?

Ein spanischer Notar:

  • Überprüft Identität und Rechtsfähigkeit
  • Stellt sicher, dass Kaufdokumente dem Gesetz entsprechen.
  • Liest den Vertrag vor und bestätigt, dass beide Parteien ihn verstehen
  • Beurkundet die Eigentumsübertragung für den Grundbucheintrag.

Ein Anwalt:

  • Der Anwalt vertritt Sie als Käufer oder Verkäufer.
  • Führt eine rechtliche Prüfung der Immobilie durch (Schulden, Hypotheken, Besitz, Touristenlizenz usw.)
  • Unterstützt bei der Verhandlung der Konditionen
  • Beantragt Bankkonto und NIE-Nummer
  • Stellt sicher, dass Sie keine offenen Schulden oder Probleme übernehmen
  • Hilft bei der Steuererklärung
  • Berät zu Erbschaft, Steuern und anderen aufkommenden Fragen

Es ist möglich, ohne Anwalt zu kaufen – aber nicht zu empfehlen

Einfache Zusammenfassung

Notar Anwalt

Obligatorisch

Freiwillig, aber dringend empfohlen
Unparteiisch Vertritt Ihre Interessen
Stellt die Rechtmäßigkeit sicher Schützt Ihre finanziellen und rechtlichen Interessen

Steuern und Gebühren 2026 (Die wichtigsten Zahlen)

Beim Immobilienkauf in Spanien zahlt man entweder Grunderwerbsteuer (ITP) oder Mehrwertsteuer (beim Neubaukauf). Laufende Steuern können außerdem anfallen, z. B. wenn Sie die Immobilie vermieten. Wir erklären die wichtigsten Begriffe.

1️⃣ Bestandsimmobilie (Resale)

📌 ITP – Grunderwerbsteuer

In Andalusien fällt beim Kauf einer Bestandsimmobilie die Grunderwerbsteuer (ITP – Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) an. Seit 2021 beträgt der Satz pauschal 7 % des Kaufpreises, unabhängig vom Immobilienwert. Diese Steuer ist bei der Eigentumsübertragung als einmalige Zahlung fällig. Kaufen Sie z. B. eine Immobilie für 500.000 €, zahlen Sie 35.000 € ITP. Dies ist die größte Steuer beim Kauf – Andalusien hat zusammen mit Madrid und den Kanarischen Inseln den niedrigsten ITP-Satz in Spanien. Zum Vergleich: Katalonien kann bei größeren Käufen bis zu 13 % verlangen.

2️⃣ Neubau (vom Bauträger)

📌 IVA (Mehrwertsteuer)

Beim Neubaukauf in Spanien und an der Costa del Sol zahlt man keine ITP, sondern Mehrwertsteuer (IVA). Beim Neubaukauf beträgt die IVA 10 % des Immobilienwerts. Bei Neubauprojekten ist es üblich, dass ein Zahlungsplan über die Bauzeit vereinbart wird, der beispielsweise so aussehen kann:

  1. Reservation 10 000€ plus IVA (10%)
  2. Kaufvorvertrag 30 % + IVA
  3. Zwischenzahlung 10 % + IVA
  4. Schlusszahlung 60 % + IVA (abzüglich bereits geleisteter Reservierungszahlung)

📌 AJD (Urkundensteuer / Stempelsteuer)

Beim Neubaukauf fällt zusätzlich eine Urkundensteuer von 1,2 % des Immobilienwerts an. Die AJD ist eine Steuer auf das notarielle Kaufdokument (Escritura) und die Eigentumsregistrierung. Sie ist die staatliche Gebühr für die Eintragung als neuer Eigentümer.

Weitere Kosten

  • Notar: 600–1.200 €
  • Grundbuchamt: 400–1.000 €
  • Anwalt: 1 % des Kaufpreises
  • Bankbewertung bei Darlehen: 250–800 €
  • Bankgebühren bei Darlehen: 0,5–1 % der Darlehenssumme (von manchen Banken übernommen)

Zur besseren Übersicht haben wir 2 Berechnungen erstellt:

Vergleich – Bestandsimmobilie vs. Neubau (541.000 €)

Kategorie Resale (Bestandsimmobilie) Neubau
Kaufpreis 471.000 € 471.000 €
Steuer ITP 7 % = 32.900 € IVA 10 % = 47.100 €
AJD-Steuer (Urkundensteuer) AJD 1,2 % = 5.650 €
Steuern gesamt 32.900 € 52.700 €
Notar ca. 1.130 € ca. 1.320 €
Grundbuchamt ca. 940 € ca. 1.130 €
Anwalt (1 % + MwSt.) 5.880 € 5.880 €
Bankbewertung 565 € 565 €
Bankgebühren 1.130 € 1.130 €
Weitere Kosten gesamt 9.640 € 10.020 €
Gesamte Kaufnebenkosten (Steuern + Gebühren) 42.570 € 62.700 €
Bankdarlehen 70 % 329.300 € 329.300 €
Eigenkapital (30 %) 141.100 € 141.100 €
Erforderliches Eigenkapital gesamt 183.680 € 203.810 €
Darlehen 329.300 € 329.300 €
Zinssatz 3,5 % 3,5 %
Laufzeit 25 Jahre 25 Jahre
Monatliche Kreditrate ca. 1.550 €/Monat ca. 1.550 €/Monat

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Immobilie in Spanien 2026 an?

Wenn man nach einigen Jahren in Spanien entscheidet, zurückzukehren oder weiterzuziehen, muss man seine spanische Immobilie verkaufen. Dabei gibt es 3 wichtige Steuern und Kosten zu kennen.

  • Kapitalertragssteuer (CGT – Impuesto sobre la Renta)
  • Plusvalía Municipal
  • Maklerprovision

Kapitalertragssteuer

Ähnlich wie in Deutschland: Nach dem Verkauf Ihrer spanischen Immobilie müssen Sie Kapitalertragssteuer auf den erzielten Gewinn zahlen. Wie wird diese berechnet?

Verkaufspreis

– Kaufpreis (ursprünglich)

– Kaufnebenkosten (Notar, Grundbuch, ITP/IVA, Anwalt)

– Umbau- und Renovierungskosten

= Steuerpflichtiger Gewinn

Wenn Sie in Spanien ansässig (residente) sind (Nicht ganz schwarz-weiß, aber: Sie wohnen mehr als 6 Monate hier, haben Kinder in der Schule, arbeiten hier, zahlen Sozialversicherungsbeiträge)

Die Kapitalertragssteuer ist progressiv:

  • 19 % bis 6.000 €
  • 21 % von 6.000 – 50.000 €
  • 23 % von 50.000 – 200.000 €
  • 27 % über 200.000 €
  • 28 % über 300.000 € (2026)

Ausnahme: Wenn Sie über 65 Jahre alt sind und Ihren Hauptwohnsitz verkaufen, fällt keine Kapitalertragssteuer an. Außerdem entfällt die Steuer, wenn Sie den Gewinn in eine neue Hauptresidenz reinvestieren (Uppskov-Regelung).

Wenn Sie nicht in Spanien ansässig (nicht residente) sind

  • EU/EWR-Bürger: 19 % auf den Gewinn
  • Sonstige Länder: 24 % auf den Gewinn

Beim Verkauf als Nicht-Resident behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein und zahlt diesen Betrag direkt an die spanische Steuerbehörde. Dies dient als Sicherheit dafür, dass der Verkäufer seiner Steuerpflicht nachkommt. Stellt sich bei der Steuererklärung im Folgejahr heraus, dass die tatsächliche Steuer unter 3 % liegt, muss Ihr Anwalt aktiv die Rückerstattung der Differenz einfordern – automatisch erfolgt dies für ausländische Verkäufer nicht.

Plusvalia Municipal

Die Plusvalía ist eine kommunale Steuer auf den Wertzuwachs des Grundstücks und basiert auf:

  • Wie viele Jahre Sie die Immobilie besessen haben
  • Der Katasterwert der Immobilie.

Die Berechnung der Plusvalía ist nicht immer einfach, aber mit den richtigen Unterlagen können Makler oder Anwalt Ihnen dabei helfen. Unten finden Sie ein Rechenbeispiel.

Maklerprovision

Beim Verkauf Ihrer Immobilie zahlen Sie, ähnlich wie in Deutschland, eine Maklerprovision an den Makler, der Ihnen beim Verkauf hilft. In Spanien ist die Provision in der Regel höher als in Deutschland (ca. 5 % + 21 % MwSt.), und es ist auch üblich, dass Maklerbüros zusammenarbeiten und sich die Provision teilen. Es gibt verschiedene Maklernetzwerke (MLS), über die seriöse Makler ihre Objekte an weitere Maklerbüros anbieten an weitere Maklerbüros und erzielt damit eine deutlich breitere Reichweite als bei einer herkömmlichen Vermittlung. Die Präsenz auf über 1.800 weiteren Maklerbüros und Portalen ist erheblich wirkungsvoller als die Sichtbarkeit auf einer einzigen Maklerseite.

Beispiel: Steuerberechnung beim Verkauf

Annahmen: Sie sind Nicht-Resident EU-Bürger (19 % CGT), zahlen 5 % Maklerprovision + 21 % MwSt., 10 % Kaufnebenkosten beim Erwerb, keine größeren Renovierungen, Plusvalía geschätzt

Beispiel 1 (10 Jahre Besitz) Beispiel 2 (3 Jahre Besitz)
Verkaufspreis 471.000 € 471.000 €
Kaufpreis (ursprünglich) 235.000 € 376.000 €
+ Kaufnebenkosten (10 %) 23.500 € 37.600 €
= Bereinigter Kaufwert 258.500 € 413.600 €
BRUTTOGEWINN 212.500 € 57.400 €
Maklerprovision (6,05 %) 28.500 € 28.500 €
STEUERPFLICHTIGER GEWINN 184.000 € 28.900 €
Kapitalertragssteuer (19%) 34.960 € 5.491 €
Plusvalía (geschätzt) 3.294 € 1.130 €
GESAMTSTEUER 38.254 € 6.621 €
3 % Einbehalt (150.000 €) -14.120 € -14.120 €
Noch zu zahlen / Rückerstattung 24.134 € -7.499 €
Nettobetrag nach Steuern 432.746 € 464.379 €

Vermögenssteuer

Wir werden häufig gefragt, wie die Vermögenssteuer in Spanien funktioniert. Vielleicht haben Sie Vermögen in Deutschland und möchten nun in Spanien gut leben, ohne zu viel Steuern zu zahlen. So funktioniert es:

Die Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) ist eine jährliche Steuer auf das Nettovermögen, das Sie besitzen. Sie zahlen keine Steuer auf Ihr Einkommen, sondern auf das, was Sie über einem Freibetrag besitzen. Beispiele:

  • Immobilien
  • Bankguthaben
  • Aktien
  • Investmentfonds
  • Sonstige Vermögenswerte

Wenn Sie in Spanien ansässig (Residente) sind, werden alle Ihre weltweiten Vermögenswerte besteuert. Wenn Sie nicht in Spanien ansässig (No Residente) sind, werden nur Ihre Vermögenswerte in Spanien besteuert. Wie viel Vermögen ist steuerfrei? Es gibt einen Grundfreibetrag von 700.000 € pro Person sowie einen zusätzlichen Freibetrag von 300.000 € für den Hauptwohnsitz. Ein Ehepaar kann also Vermögen von bis zu 1.400.000 € halten, ohne Vermögenssteuer zahlen zu müssen. Seit Dezember 2022 hat Andalusien eine regionale Steuerbefreiung eingeführt, die den effektiven Vermögenssteuersatz auf 0 % setzt – eine Erklärung ist jedoch trotzdem einzureichen. Bei sehr hohem Vermögen über ca. 3 Mio. € sollten Sie sich über die Solidaritätssteuer (Impuesto de Solidaridad de las Grandes Fortunas) informieren.

Finanzierung und Hypotheken für ausländische Käufer

Beim Immobilienkauf in Spanien kann die Finanzierung entweder über eine deutsche oder eine spanische Bank erfolgen. Spanische Banken haben etwas strengere Voraussetzungen als deutsche Banken, und die Bearbeitung dauert deutlich länger (6–8 Wochen). In der Regel finanziert die Bank bis zu 60 % des Immobilienwerts für Nicht-Residenten, was bedeutet, dass Sie selbst 40 % + ca. 10 % für Kaufnebenkosten aufbringen müssen.

Was kostet ein Bankdarlehen? Im aktuellen Zinsumfeld berechnen Banken ca. 3–4 % Zinsen, je nach persönlicher Situation. Feste Zinsen sind in der Regel etwas höher als variable, es ist aber auch eine Kombination aus fest und variabel möglich. Viele Käufer fokussieren sich ausschließlich auf den Zinssatz – dabei ist es wichtig zu beachten, dass Banken hier sehr unterschiedlich arbeiten. Manche erheben Gebühren für Barabhebungen, andere für Überweisungen und Zahlungen. Viele verlangen den Abschluss von Versicherungen, bieten dafür aber günstigere Hypothekenzinsen an. Diese Konditionen variieren je nach Bank und persönlicher Situation, weshalb ein Vergleich mehrerer Angebote sehr empfehlenswert ist. Außerdem verlangen Banken häufig eine Wohngebäude- und/oder Lebensversicherung, die Sie bei ihnen abschließen können, um einen niedrigeren Hypothekenzins zu erhalten.

Wichtig: Blankokredit zur Eigenkapitaldeckung ist nicht erlaubt – auch wenn es vereinzelt vorkommen soll.

Wir arbeiten mit einem Hypothekenvermittler zusammen, der Angebote von mehreren Banken einholt. Jetzt Antrag stellen unter: https://habeno.com/

Was verlangt die Bank für einen Hypothekenantrag?

  • Reisepass
  • NIE-Nummer
  • Anstellungsnachweis / Arbeitsvertrag
  • Die 3 letzten Gehaltsabrechnungen
  • Die 2 letzten Steuererklärungen
  • Kontoauszüge der letzten 6 Monate
  • Kreditauskunft (SCHUFA oder äquivalent)
  • Aufstellung aller Schulden und Vermögenswerte.

Die Bank möchte, dass Ihre Kreditrate nicht mehr als 30 % Ihres Einkommens ausmacht, und prüft, ob Sie auch bei einem Zinssatz von 5–6 % zahlungsfähig bleiben. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, kann die Bank den Antrag ablehnen.

Was kostet ein Hypothekenantrag in Spanien?

Bewertung (Tasación): Bei einer Hypothekenfinanzierung führt die Bank eine unabhängige Immobilienbewertung durch, um festzustellen, wie viel die Bank finanziert. Die Bewertung kostet in der Regel 300–600 €.

Bearbeitungsgebühr: Viele Banken erheben diese Gebühr nicht mehr, aber einige verlangen bis zu 1 % des Immobilienwerts

Fallstricke, die Sie beim Immobilienkauf in Spanien kennen sollten

Beim Immobilienkauf in Spanien ist es entscheidend, einen Anwalt zu beauftragen, der mögliche Mängel der Immobilie aufdeckt, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Ein Anwalt kostet ca. 1 % des Kaufpreises – aber ohne rechtliche Absicherung können folgende Fallstricke erheblich teurer werden.

Illegale Anbauten

Was ist ein illegaler Anbau und warum ist das wichtig? Ein illegaler Anbau kann ein Teil des Gebäudes sein, der:

  • Ohne Baugenehmigung errichtet wurde
  • Entspricht nicht der genehmigten Baugenehmigung
  • Ist nicht im Grundbuch eingetragen
  • Ist nicht im Kataster verzeichnet

Dies kann entstehen, wenn ein Schlafzimmer angebaut, ein Pool angelegt, eine Terrasse verglast oder eine Garage umgebaut wird. Als Eigentümer müssen Sie die lokalen Bauvorschriften einhalten. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen sowie Abrissverfügungen. Zudem können solche Probleme Hypotheken, Versicherungen und zukünftige Verkäufe erschweren. Gibt es Verjährungsfristen in Spanien? Ja, in vielen Gebieten gilt eine Verjährungsfrist von 6 Jahren – aber das bedeutet nicht, dass der Bau legal ist; nur das Abrissrisiko entfällt dann.

Versteckte Schulden, die mit der Immobilie übergehen

In Spanien gehen Schulden beim Immobilienverkauf auf die Immobilie – nicht auf den Verkäufer – über. Daher ist es äußerst wichtig zu wissen, welche Schulden bestehen und sicherzustellen, dass diese bei der Eigentumsübertragung beglichen werden. Welche Schulden können das sein?

  • IBI (Grundsteuer)
  • Plusvalía (Wertzuwachssteuer auf Grundstücke)
  • Offene Wasser-, Strom- und Gasrechnungen
  • Embargo (Pfändung)
  • Grundschulden / Hypotheken
  • Gemeinschaftsschulden (Eigentümergemeinschaft)
  • Illegale Bauten (offene Verfahren und ausstehende Zahlungen)
  • Derramas (beschlossene Renovierungen in der Eigentümergemeinschaft)

Stellt sich nach der Unterzeichnung des Anzahlungsvertrags heraus, dass eine bestimmte Schuld besteht, kann beim Eigentumsübergang ein entsprechender Betrag einbehalten werden. Der Anwalt kann dabei helfen, auch wenn der Kaufprozess ohne Anwalt begonnen wurde.

Touristenlizenzen 2026

Die Vorschriften für Ferienvermietungen an der Costa del Sol sind aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage erheblich verschärft worden. Was ist zu beachten, wenn man eine Immobilie zur Ferienvermietung sucht?

1. Neue Einschränkungen in Eigentümergemeinschaften. Die Gemeinschaft muss per Abstimmung entscheiden, ob Ferienvermietung erlaubt ist. Bei positiver Entscheidung muss dies der Junta de Andalucía gemeldet werden.

2. Die Touristenlizenz ist an den Eigentümer geknüpft, nicht an die Immobilie. An der Costa del Sol muss ein neuer Eigentümer eine neue Touristenlizenz beantragen.

3. Einige Gemeinden haben die Anzahl erlaubter Ferienwohnungen begrenzt und nehmen keine neuen Anträge mehr an.

4. Technische Mindeststandards. Die Immobilie muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als Ferienwohnung vermietet werden zu dürfen. Dazu gehören u. a.: gültige Lizenzen (LPO, AFO, Cédula de Habitabilidad), Belüftung und Klimaanlage, Sicherheitsanforderungen sowie ein Energieausweis

5. Verfügt man über eine Lizenz und vermietet, müssen die Mieteinnahmen versteuert werden. Das Finanzamt führt regelmäßige Kontrollen durch. Vermietung ohne Deklaration oder ohne gültige Lizenz kann zu erheblichen Bußgeldern führen.

Unterschied zwischen eingetragener und tatsächlicher Fläche

Beim Immobilienkauf in Spanien gibt es häufig unterschiedliche Angaben zur Grundstücks- und Wohnfläche. Die Grundbuchurkunde nennt eine Größe, das Kataster eine andere, und der Verkäufer eine dritte. Ein tatsächliches Aufmaß kann wieder abweichen. Was gilt und was ist zu beachten?

Die Grundbuchurkunde (Escritura) enthält die im Grundbuch eingetragene und rechtlich geschützte Fläche. Diese Angabe verwendet auch die Bank bei der Bewertung.

Catastro (Steuerliche Erfassung) Die im Kataster eingetragene Fläche ist die Grundlage für die Grundsteuer.

Tatsächliche Fläche ist die tatsächliche, physisch messbare Fläche, die der Verkäufer angibt.

Abweichungen können verschiedene Ursachen haben und zu Problemen führen. Hat ein Verkäufer das Haus erweitert und dies nicht registriert, können Schwierigkeiten bei Darlehen, Verkauf und Bußgeldern entstehen.

Anzahlungen beim Neubaukauf

Alle Zahlungen beim Neubaukauf müssen durch eine Bankgarantie abgesichert sein – heute ist dies durch spanisches Recht geregelt. Ihr Anwalt wird vom Bauträger entsprechende Bankgarantien einfordern. Beim Neubau sind Verzögerungen nicht ungewöhnlich. Vor der Vertragsunterzeichnung sollten Sie wissen, was bei Verzögerungen passiert und welche Ursachen diese haben können – sei es auf Seiten des Bauträgers oder aufgrund ausstehender Genehmigungen der Gemeinde.

Wechselkursrisiko

Da der Prozess des Immobilienkaufs in Spanien oft über einen längeren Zeitraum läuft, ist es wichtig zu verstehen, dass Wechselkursschwankungen eine entscheidende Rolle für den tatsächlich gezahlten Betrag spielen können. Kaufen Sie beispielsweise eine Neubauimmobilie für 500.000 € und der Kurs ändert sich zwischen Vertragsunterzeichnung und Übergabe, kann dies erhebliche Mehrkosten verursachen. Es gibt jedoch spezialisierte Unternehmen für Devisentransaktionen, die Ihnen helfen können, den Wechselkurs zu fixieren.

Kein Anwalt beim Immobilienkauf

Wer ohne Anwalt durch den Kaufprozess geht, sollte sehr gut mit dem spanischen Immobilienmarkt vertraut sein. Ein Anwalt kostet in der Regel 1 % plus Mehrwertsteuer des Immobilienwerts – aber ohne anwaltliche Begleitung kann ein schlecht geprüfter Kauf deutlich teurer werden. Der Notar prüft den formalen Ablauf, die Bank schützt ihr eigenes Kapital, ein guter Makler handelt in Ihrem Interesse so weit es ihm möglich ist – aber nur der Anwalt arbeitet ausschließlich für Sie.

Finanzierung – Die Bank bewertet den Marktwert, nicht den Kaufpreis

In Spanien verlangt die Bank eine unabhängige Immobilienbewertung (Tasación). Das Darlehen basiert auf diesem Bewertungswert – nicht auf dem vereinbarten Kaufpreis. Viele Käufer gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Bank 60–70 % des Kaufpreises finanziert, aber das ist nicht korrekt.

Inventarliste

Wenn beim Kauf einer Immobilie an der Costa del Sol Möbel vereinbart wurden, sollte eine detaillierte Inventarliste mit Fotos erstellt werden. Kauft man ein Haus mit „allem was drin ist“, erwartet man auch alles. Ohne eine Inventarliste kann dies sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Es ist unangenehm, nach der Schlüsselübergabe festzustellen, dass eine Couch oder ein Tisch fehlt. Werden keine Möbel vereinbart, lassen Verkäufer in Spanien üblicherweise die Einbaugeräte zurück – auch dies sollte schriftlich festgehalten werden.

Schwarzkauf – Kaufpreis unter der Hand

In Spanien gibt es eine Tradition, Steuern zu minimieren – auch illegal. Ein sogenannter „Schwarzkauf“ (ein Teil des Kaufpreises wird bar und inoffiziell gezahlt) ist aus mehreren Gründen nicht zu empfehlen. Erstens: Es ist illegal, und die Konsequenzen können empfindliche Geldstrafen, Steuernachzahlungen oder Strafzinsen sein. Zweitens: Wenn Sie später verkaufen, können Sie nicht den vollen tatsächlich gezahlten Kaufpreis als Basis ansetzen – dadurch wird Ihr steuerpflichtiger Gewinn künstlich erhöht.

Falsches Angebot in der Verhandlung

Ein zu niedriges erstes Angebot kann den Verkäufer verprellen. Manche Immobilien sind tatsächlich zu hoch angesetzt und liegen lange auf dem Markt – aber der Angebotspreis ist das, was der Verkäufer erwartet. Die falsche Verhandlungsstrategie kann verheerend sein. Sie haben vielleicht 6 Monate lang nach Ihrem Traumhaus gesucht – ein zu niedriges Angebot kann das in 30 Minuten zunichte machen. 10 % unter dem Angebotspreis ist als Einstieg akzeptabel; 15 % ist in der Regel zu viel.

Immobilie zum falschen Preis inserieren

Auch ein zu hoher Angebotspreis ist keine gute Strategie. Natürlich haben Sie das Recht, jeden Preis zu verlangen – aber die erste Zeit eines Inserats ist entscheidend. Wenn die Immobilie nach 1–2 Monaten noch nicht verkauft ist, fragen sich potenzielle Käufer, ob etwas nicht stimmt, und die Zahl der Besichtigungen nimmt ab. Am Ende interessiert sich kaum noch jemand – das Inserat ist „verbrannt“. Eine nachträgliche Preiskorrektur ist möglich, führt aber meist zu einem niedrigeren Endpreis als bei einem von Anfang an marktgerechten Preis.

Kaufen ohne Finanzierungsvorbehalt vor Bankgenehmigung

Viele Käufer überschätzen ihre Kreditwürdigkeit und gehen davon aus, dass die Bank den Kredit bewilligen wird – nur um dann eine Absage zu erhalten. Wenn der Vertrag keinen Finanzierungsvorbehalt enthält, kann dies sehr teuer werden. Planen Sie von Anfang an mit einem Finanzierungsvorbehalt sowohl im Reservierungsvertrag als auch im Kaufvorvertrag. Wichtig: Spanische Banken benötigen 6–8 Wochen zur Bearbeitung eines Hypothekenantrags – planen Sie ausreichend Zeit ein.

Was sind die Risiken beim Kauf an der Küste? (Ley de Costas)

Immobilien in erster Meereslinie unterliegen dem sogenannten Ley de Costas. Dieses Gesetz schützt die Küstenlinie, den öffentlichen Strandzugang und regelt die Bebauung in Meeresnähe. 1988 wurden die Vorschriften deutlich verschärft. Die Küste ist in verschiedene Schutzzonen eingeteilt. Wenn Sie eine Immobilie in einer problematischen Zone in Betracht ziehen, sollten Sie die damit verbundenen Risiken kennen – Ihr lokaler Anwalt kann Sie dazu beraten.

Rohrleitungen und Wasserschäden

Ein Thema, das viele ausländische Käufer beschäftigt, sind Rohrleitungen und Wasserschäden. Bei Einfamilienhäusern ist dies einfacher zu handhaben, da Sie direkt für Schäden und Reparaturen verantwortlich sind. Viele Häuser in Südspanien sind aus Steinmaterialien gebaut, und Wasserschäden sind zwar häufig, aber oft einfach zu reparieren. Komplizierter wird es bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern. Immobilien aus den 1960er und 1970er Jahren haben oft veraltete Rohrleitungen. Viele Gebäude werden reaktiv renoviert – also wenn etwas kaputtgeht, statt vorausschauend zu handeln. Bei einem Leck müssen Sie Ihre Versicherung kontaktieren, die einen Gutachter (Perito) schickt. Dieser stellt fest, ob das Problem bei Ihrer Wohnung oder einem Nachbarn liegt. Liegt das Problem beim Gebäude selbst, muss die Eigentümergemeinschaft tätig werden – sie kann dann entweder die gesamten Leitungen sanieren oder nur den aktuellen Schaden beheben. Schließen Sie in jedem Fall eine Gebäudeversicherung ab.

Gebietsführer: Wo soll man kaufen?

Beim Immobilienkauf an der Costa del Sol 2026 geht es nicht nur um Preis und Größe. Es gibt viel mehr zu bedenken: Welchen Lebensstil möchten Sie führen? Kaufen Sie als Investition und planen Vermietung? Wie lange möchten Sie dort leben? Wir helfen Ihnen, die verschiedenen Gebiete einzuordnen.

Für Ruhe, Ausblick und echtes andalusisches Flair

Nerja & Costa Niza

Geeignet für: Ruhesuchende, Meeresblick-Liebhaber, wer weniger Tourismus bevorzugt.

Nerja ist bekannt für seine Strände, Felsenküsten und den charmanten Ortskern. Hier ist die Atmosphäre authentischer als im westlichen Teil der Costa del Sol. Costa Niza (zwischen Nerja und Torre del Mar) ist ein kleineres, ruhigeres Küstengebiet mit Neubau und meernahen Lagen.

Vorteile: ✔ Wunderschöne Natur, ✔ Stabile internationale Nachfrage, ✔ Weniger touristisch erschlossen. Nachteile: – Weitere Entfernung zum Flughafen Málaga, – Weniger Nachtleben und Stadtflair.

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Für strandnahe Lage und gutes Preis-Lage-Verhältnis

Torremolinos, Benalmádena & Fuengirola

Geeignet für: Käufer, die Flughafennähe suchen, Strandlage bevorzugen oder Ferienvermietung planen.

Torremolinos hat in den letzten Jahren eine deutliche Aufwertung erfahren und bietet attraktive Preise. Benalmádena vereint Marina, Villen und Wohnungen mit Meerblick. Fuengirola ist einer der internationalsten Orte an der Costa del Sol, beliebt bei Käufern aus dem deutschsprachigen Raum und ganz Nordeuropa.

Vorteile: ✔ Starker Wiederverkaufsmarkt, ✔ Gute Infrastruktur, ✔ Zugverbindung nach Málaga. Nachteile: – Manche ältere Immobilien benötigen Renovierung, – Touristenlizenzregeln variieren je nach Eigentümergemeinschaft.

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Für Familien, Villen und großzügige Wohnflächen

Mijas Costa

Geeignet für: Käufer, die mehr Platz suchen, eine Villa oder ein Reihenhaus bevorzugen oder eine ruhige Urbanisation priorisieren.

Mijas Costa erstreckt sich zwischen Fuengirola und Marbella und bietet sowohl strandnahe Wohnungen als auch Villenviertel etwas oberhalb der Küste.

Vorteile: ✔ Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis pro m², ✔ Viele Urbanisationen mit Pool, ✔ Beliebt als Dauerwohnsitz. Nachteile: – Autoabhängig in manchen Bereichen, – Schwankende Bauqualität je nach Baujahr.

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Für Luxus und internationales Prestige

Marbella, San Pedro de Alcántara & Estepona

Geeignet für: Käufer in Premiumlage, mit Meeresblick oder Golflage, die auf Wertsteigerung setzen.

Marbella ist der etablierteste Luxusimmobilienmarkt der Costa del Sol. San Pedro de Alcántara bietet ein etwas ruhigeres Tempo, aber nah an Marbella. Estepona hat eine starke Entwicklung erlebt und verbindet einen charmanten Ortskern mit modernem Neubau.

Vorteile: ✔ Starke internationale Nachfrage, ✔ Hohe Wertstabilität, ✔ Zahlreiche Neubauprojekte. Nachteile: – Höherer Einstiegspreis, – Strengere Küsten- und Bebauungsvorschriften in manchen Zonen.

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FAQ – Häufige Fragen zum Immobilienkauf 2026

Brauche ich ein spanisches Bankkonto?

Ja. Sie benötigen ein spanisches Bankkonto für: Zahlung von Strom, Wasser und Gemeinschaftsgebühren per Lastschrift, Steuerabgaben sowie Hypothekenzahlungen, falls Sie in Spanien finanzieren.

Wie lange dauert der Kaufprozess?

In der Regel 8–12 Wochen von der Reservierung bis zur Übergabe. Bei Neubauten kann der Prozess je nach Bauzeit 1–3 Jahre dauern.

Was kostet ein Anwalt in Spanien?

In der Regel ca. 1 % des Kaufpreises + MwSt. (IVA). Manche Anwälte berechnen bei einfacheren Käufen eine Pauschale.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?

Rechnen Sie mit ca. 8–10 % beim Kauf einer Bestandsimmobilie (ITP in Andalusien 7 %), 10–13 % beim Neubaukauf (10 % IVA + AJD + weitere Gebühren).

Brauche ich eine NIE-Nummer?

Ja. Eine NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero) ist Pflicht, um in Spanien eine Immobilie zu kaufen und Steuern zu zahlen.

Kann ich als Nicht-Resident eine Hypothek bekommen?

Ja. Spanische Banken bieten in der Regel: 60–70 % Beleihung, Zinssatz ca. 3–4 % (2026), Nachweis eines stabilen Einkommens erforderlich.

Was ist die 3-%-Regel beim Verkauf?

Als Nicht-Resident behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein und zahlt ihn an das spanische Finanzamt als Sicherheit für die Kapitalertragssteuer.

Was ist der Unterschied zwischen ITP und IVA?

ITP (7 % in Andalusien) gilt beim Kauf einer Bestandsimmobilie. IVA (10 %) gilt beim Neubaukauf. Zusätzlich wird beim Neubau die AJD (Urkundensteuer) fällig.

Was ist das Ley de Costas?

Es ist das spanische Küstengesetz, das Bauvorhaben in Meeresnähe regelt. Strandnahe Immobilien können besonderen Einschränkungen unterliegen.

Kann ich meine Immobilie vermieten?

Ja, aber: Eine Touristenlizenz ist für Kurzzeitvermietung erforderlich, die Eigentümergemeinschaft kann Vermietung einschränken, die Regeln variieren je nach Gemeinde.

Muss ich einen Anwalt beauftragen?

Es ist keine gesetzliche Pflicht – aber dringend empfohlen. Der Notar schützt den formalen Ablauf; der Anwalt schützt Sie.

Was ist die Plusvalía?

Eine kommunale Steuer auf den Wertzuwachs des Grundstücks, die beim Verkauf anfällt. Der Betrag hängt von der Besitzdauer und dem Katasterwert ab.

Gibt es Vermögenssteuer in Andalusien?

Andalusien hat in der Praxis 0 % regionale Vermögenssteuer, aber sehr hohe Vermögen über ca. 3 Millionen Euro können der nationalen Solidaritätssteuer unterliegen.

Was passiert, wenn die Immobilie illegale Anbauten hat?

Die nicht eingetragene Fläche ist rechtlich nicht geschützt. Dies kann Hypotheken, Verkauf und Touristenlizenz beeinträchtigen.

Ist es sicher, eine Anzahlung beim Neubaukauf zu leisten?

Ja, wenn: Eine individuelle Bankgarantie vorliegt, die Zahlungen auf ein Sperrkonto eingehen und die Baugenehmigung korrekt erteilt wurde. Ohne diese Voraussetzungen besteht ein erhebliches Risiko.

Zusammenfassung

Eine Immobilie in Spanien und an der Costa del Sol 2026 zu kaufen ist ein sicherer Prozess, wenn Sie den richtigen Makler und einen kompetenten Anwalt an Ihrer Seite haben. Die anhaltend steigenden Preise und die wachsende Nachfrage machen Ihren Kauf außerdem zu einer soliden Investition – die Sie in der Sonne genießen können. Nutzen Sie die Zeit für einen Spanischkurs. Das macht Ihren Aufenthalt noch schöner.

Autor: Per Lindqvist, Alamo Costa del Sol, 20.02.2026

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